© GG-Berlin/PIXELIO (www.pixelio.de)
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Ich wurde von der Polizei als Beschuldigter zu einer Vernehmung geladen. Muss ich dort erscheinen?

Nein. Sie müssen weder als Beschuldigter noch als Zeuge zu einer Vernehmung bei der Polizei erscheinen. Gerade in den Fällen, in denen Sie als Beschuldigte(r) vorgeladen werden, sollten Sie dringend zuerst einen Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann daraufhin Akteneinsicht beantragen und somit abschätzen, ob eine Aussage sinnvoll ist und wie diese gegebenenfalls aussehen sollte. Meist bietet es sich an, auf Grundlage der Akteninhalte gemeinsam eine schriftliche Einlassung abzugeben.

 

Sie haben als Beschuldigter eine Vorladung zu einer Vernehmung erhalten? Kontaktieren Sie uns!

 

 

Bild: Tony Hegewald/PIXELIO (www.pixelio.de)

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