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Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Die Regelungen der §§ 49 b BRAO und 3 a ff. RVG sind zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden: Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

 

In Strafsachen enthält das Vergütungsverzeichnis Rahmengebühren, mit einem Mindest- und einen Höchstgebührenwert, zwischen denen die Vergütungen sich je nach Schwierigkeit der Sache bewegen und deren Auswahl nach den Verfahrensabschnitten erfolgt. 

 

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

 

Einen Anwaltskosten- sowie einen Prozesskostenrechner finden Sie untenstehend.

 

Bei unserem ersten Gespräch betrachten wir die für Sie in Betracht kommenden Vergütungsformen zur anliegenden Beratungs- oder Vertretungsangelegenheit, mögliche Erstattungen der Gegenseite und von Rechtsschutzversicherungen, Prozesskostenhilfe oder Pflichtverteidigung und vereinbaren die von Ihnen gewünschte Vergütung.



Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen kostenfreien Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 228 96586828 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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