In einer Vielzahl strafrechtlicher Verfahren besteht für die Justiz die Pflicht, den Beschuldigten von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Beispielsweise bei Inhaftierung, bei Hauptverhandlungen vor dem Landgericht, bei dem Verdacht auf ein Verbrechen, bei einem drohenden Berufsverbot usw.. Es empfiehlt sich aber auch in Fällen, in denen eine Verteidigung nicht zwingend vorgeschrieben ist, auf die Hilfe eines Rechtsanwaltes zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass Sie in dem Verfahren nicht ins offene Messer laufen und Ihre Rechte und Pflichten umfänglich gewahrt werden.
Aber auch sonst bieten sich eine Reihe von Vorteilen: Der Rechtsanwalt kann Akteneinsicht nehmen, hat Kenntnis über die Verfahrensabläufe, kann abwägen, welche die beste Verteidigung ist, begleitet Sie zu Vernehmungen und Hausdurchsuchungen und hält persönlichen Kontakt zur Richtern und Staatsanwaltschaften.
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Bild: Tony Hegewald/PIXELIO (www.pixelio.de)